Zitat von T23owner:
Naja als Blödsinn würde ich das nicht unbedingt bezeichnen Valentin.. Ich kenne nämlich keinen offenen Luftfilter, der das Geräuschverhalten nicht verschlechtert. Es geht wohl hauptsächlich um die Kombination Luftfilter und geänderte Abgasanlage. Mal abwarten, was die Jungs vom TÜV-Rheinland so schreiben, spekulieren hilft hier nicht weiter
Natürlich wird die Geschichte lauter, das steht ausser Zweifel, wenn es aber nicht zu laut (also derzeit 74 dB FAHRGERÄUSCH) wird, dann gehts, auch bei der Kombination von Lufi und ESD.
Der Blödsinn ist halt die Aussage, daß es neue Prüfvorschriften gäbe, die eine Abnahme verbieten würden, das können die schlicht und ergreifend nicht. Sollten die TÜVs ihren Leuten so was als Arbeitsanweiseung vorschreiben, dann kann sich der, der mir mit der Argumentation ne Abnahme verweigern will, ordentlich kann warm anziehen.

Das Problem ist daraus entstanden, daß ein Kollege von mir mal drauf aufmerksam gemacht hat, daß ne ABE/Gutachten für nen Lufi und ne ABE/Gutachten/EG-Genehmigung für nen ESD immer nur einzeln gelten, nicht aber in Kombination miteinander (das war schon immer so, wurde aber nie wirklich beachtet). Das bedeutet aber nicht, daß man Lufi und ESD nicht kombinieren kann. Man muß lediglich eine neue Abnahme machen, wenn beides schon verbaut ist und die dann natürlich beides berücksichtigt. Leider ist das bei machen Leuten an bestimmten Stellen falsch angekommen. Ihr kenn ja sicher meinen Lieblingsbegriff: "Schwachverständige"
Letztlich ist die StVZO bzw. das EG-Recht das Maß aller Dinge, nicht das, was der TÜV mehr oder weniger richtig intern an Anweisungen seinen Leuten vorgibt.
Wenn man es korrekt 100%ig abgenommen haben will, dann brauchts ne Fahrgeräusch- , ne Leistungs und ggf ne Abgasmessung. Ich meine, mit Sachverstand kann man i.a. auf letzters verzichten... Der Spaß ist dann zwar nicht billig, aber auch nicht exorbitant teuer.
