Auch hier spannend: Wie funktioniert eigentlich die Zulassung fĂŒr dieses Bauteil?
Die nachtrĂ€gliche Montage einer Domstrebe, die ursprĂŒnglich fĂŒr den japanischen Markt entwickelt wurde, ist in Europa unter bestimmten Voraussetzungen zulĂ€ssig.
Wesentliche Grundlage fĂŒr die Zulassung ist die StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere § 19, der vorschreibt, dass Ănderungen nur zulĂ€ssig sind, wenn die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeintrĂ€chtigt wird und keine Gefahr fĂŒr andere Verkehrsteilnehmer entsteht.
Da die Domstrebe an den serienmĂ€Ăig vorgesehenen Befestigungspunkten montiert wird und keine STRUKTURELLEN Ănderungen an der Karosserie vorgenommen werden mĂŒssen, gelten keine besonderen Zulassungsanforderungen. đ
Die Domstrebe wird durch den Teilekatalog des Herstellers als Originalbauteil nachgewiesen. Dieser Katalog bestĂ€tigt, dass das Bauteil fĂŒr das Fahrzeugmodell vorgesehen und zertifiziert ist. Dadurch wird die AuthentizitĂ€t und KompatibilitĂ€t mit dem Fahrzeug sichergestellt, was eine zusĂ€tzliche PrĂŒfung durch eine unabhĂ€ngige PrĂŒfstelle ĂŒberflĂŒssig macht.
Die Domstrebe hat keinen Einfluss auf sicherheitsrelevante & Bauart genehmigte Systeme wie Airbags oder Bremsen, was die Montage unproblematisch macht.
FĂŒr diese Art von Bauteil gibt es in den UNECE-Regelungen keine expliziten Anforderungen, da die Domstrebe keine sicherheitskritischen aktiven Systeme betrifft. Die Verwendung der originalen Befestigungspunkte sorgt dafĂŒr, dass keine VerĂ€nderungen an der Fahrzeugstruktur erforderlich sind, was die Installation unkompliziert macht.
ZusĂ€tzlich zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen können auch kosmetische Ănderungen vorgenommen werden, wie beispielsweise die Ănderung von Lederverkleidungen.
Solange die neuen Materialien den Sicherheitsanforderungen, insbesondere hinsichtlich des Brennverhaltens und der Luftzirkulation im Fahrzeug, entsprechen, ist dies gemÀà der StVZO zulÀssig.
Es ist jedoch auch hier natĂŒrlich wichtig, dass keine sicherheitsrelevanten Komponenten, wie Airbags oder Gurtstraffer, beeintrĂ€chtigt werden.
Quellen:
StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 19:
UNECE-Regelungen
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