T23 Um- & Abmeldung: Fragen

Raw Denim

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#1
Habe ne kurze Frage, da ich momentan vor einem kleinen organisatorischen Problem stehe:

Ich bin umgezogen, von Darmstadt (Hessen) nach Mainz (Rheinland Pfalz).
Auto läuft jetzt über Mainz, ist umgemeldet.
Über den Winter würde ich es gerne abmelden und mit Saisonkennzeichen ein reines Sommerfahrzeug daraus machen.
Die Frage ist jetzt nur: Wie mache ich das am geschicktesten?!

Wenn ich mein Auto Ende November in Mainz abmelde - kann ich dann trotzdem noch die Strecke nach Darmstadt in die Garage fahren oder brauche ich dafür extra 5-Tages-Nummern?
Gleiches gilt für die Wiederanmeldung: Muss ich mir im Frühjahr 5-Tages-Nummern holen oder kann ich die Strecke zur Zulassungsstelle von DA nach MZ einfach so machen (zählt das wie "Weg zum TÜV"?) ?!
Ansonsten: Sobald ich mein Auto in Mainz abmelde, bekommt die Versicherung auch automatisch Bescheid und reaktiviert sich ebenfalls automatisch bei der Wiederanmeldung über das Saisonkennzeichen, oder?!
 

CRX_Fan

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#2
Hi!
Also meine letzte Info bzgl. Fahrten mit alten Kennzeichen ist, das diese Fahrten IN JEDEM FALL von der Versicherung gedeckt sein müssen!
Das heisst, wenn Du ein Auto zum Anmelden bringst, muss Deine Versicherung Dir auch den Segen dafür gegeben haben, das Du diese Fahrt unternehmen darfst! Denn wenn wirklich ein Unfall passiert, muss die Deckungsfrage geklärt sein!

Jetzt gibt es natürlich auch diese Fälle bei Abmeldungen - Fahrten zur Prüfstelle, zum Schrott, etc...

Ich weiss nicht, was momentan aktuell ist.

Ich würde mich daher mal bei der zuständigen Zulassungsstelle UND Deinem Versicherer erkundigen.
Ich meine aber, das Fahrten OHNE KZ nicht möglich sind, es müssen sicherlich mindestens die alten dran hängen....Und alle Fahrten ohne Anmeldung müssen vom Versicherer gedeckt sein.

Ich würde mich da aber nicht auf meine oder andere Aussagen verlassen, sondern lieber bei den entsprechenden Stellen nachfragen!

Vielleicht weiss es noch jemand ganz aktuell und genau!

Bzgl. Versicherung und Abmeldeinfo:
Bei uns hier bekommen die Versicherungen keine Info darüber, wenn ein Auto abgemeldet wurde. Man muss seine Versicherung selber noch informieren!
 

DrAcula

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#3
Ich kann CRX_Fan nur zustimmen, die alten Nummernschilder müssen dran. Es gab mal eine Regelung, dass in einer bestimmten Zeit nach der Abmeldung die letzte Fahrt mit den alten Schildern möglich und auch versichert war, auch wenn die Kennzeichen schon entwertet waren. In wie weit das noch gültig ist, kannst du bei der Zulassungsstelle und deiner Versicherung erfragen.

Aber mal ein anderer Vorschlag: Warum stellst du die Celi nicht in die Garage und nimmst die Schilder zum Abmelden einfach mit? Die Zulassungsstelle will im Normalfall ja nur die TÜV-Plakette und den Landesaufkleber entfernen.

Oder Variante zwei: Du nimmst die Schilder mit auf die Zulassungsstelle und meldest die Celica direkt auf ein Saisonkennzeichen um. Dann hast du dir den zweiten Gang zur Behörde gespart.

Kleinen Tipp am Rande: Frag immer lieber mehrere Leute auf dem Amt, wenn etwas nicht eindeutig geklärt werden kann. Die blicken manchmal selbst nicht durch (will keinem zu nahe treten und ist auch nicht böse gemeint).
 

CRX_Fan

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#4
Kleinen Tipp am Rande: Frag immer lieber mehrere Leute auf dem Amt, wenn etwas nicht eindeutig geklärt werden kann. Die blicken manchmal selbst nicht durch (will keinem zu nahe treten und ist auch nicht böse gemeint).
Ist so! :D Wir haben hier zwei nette Frauen...das ist immer ´nen ziemlicher Krampf mit denen...ich glaube das geht nicht nur mir so! :D
 

Nera

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#5
mein letzter Stand (der ist aber schon bisschen her) ist, dass man mit einem abgemeldeten Fahrzeug noch die Heimfahrt machen kann, natürlich mit entwertete Schilder. Du zahlst ja für den Tag auch noch Versicherung und Steuer.
Aber ich würde wie Ben schon sagte mich auch mal bei der Zulassung UND bei der Versicherung erkundigen.
Und da am besten auch zweimal anrufen und hoffen du hast jemand anderen dran. Da erzählt nämlich manchmal auch jeder was anderes:D
Bestenfalls vielleicht sogar per Mail anfragen, dann hast du es schwarz auf weiß.
 

muc

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#6
§ 10 Abs. 4 FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
 
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