T23 Das altbekannte Shortblockproblem

thryler

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#1
Hi ihr,

wie in einen anderen Thread schon angesprochen hab ich wohl wie viele andere hier ein Problem mit den Shortblock.
Erst einmal schilder ich jetzt die Situation dann meine Fragen dazu.

Gestern bin ich ca 300km am Stück gefahren, die letzten 5km war das Auto natürlich schon längst warm gefahren, da das Auto gerade erst 5 Tage aus der Werkstatt kam hatte ich den Ölstand nicht kontorliert. Die Ölkontrolllampe war auch nicht angesprungen. Zum Schluss wollte ich dann noch einmal die Schönheit ein bisschen treten, nicht extrem aber bei 5000 U/min ist es dann passiert, auf einmal alle Kontrollleuchten an, dann wieder aus und danach einfach nur ein geklaker vom Motorraum.
Natürlich sofort an Rand gefahren, nach einiger Zeit dann Ölstand kontroliert...nix... null... -.-'

Ich hab das Auto vor 2 Monaten vom Gebrauchtwagenhändler für 4800 Euro mit kaputter Kupplung und kaputten Kat gekauft.

Nun geht es mir doch eher um die rechtlichen Dinge. Kulanz von Toyota kann ich wohl eher nicht ertwarten: BJ 1999....

Aber was ist mit der Händlergarantie, da es beim Gebrauchtwagenhändler natürlich mit Kaufvertrag und alles gekauft wurde, müsste ihc doch min. 6 Monate bzw. 1 JAhr Gebrauchtwagengarantie haben.

Wie sollte das am besten ablaufen? Da der Händler mehrere 100km weit weg ist, ist es schwer das Auto dort vorzuführen. Momentan befindet sie sich in einer Werkstatt hier in der Nähe, dort wird Montag festgestellt was bei dem Disaster gestern alles kaputt gegangen ist.

Anspringen tut sie noch, rattert nur leicht, vermutet wird auf Nockenwelle, da das Geräusch aus den oberen Bereich des Motors kommt.

Der KFZ-Meister der sich das heute angehört hat, meine man könnte das Problem mit den Shortblock auch anders lösen, er meine irgendwas von Bohrung, da ich mich weder wirklich damit auskenne weder er deutlich spricht kann ich da nicht mehr sagen. Aber ist es möglich das da ohne Austauschmotor was gemacht werden kann??? Vielleicht auch günstiger?

Wer muss das alles bezahlen?

Sehr ,sehr ärgerlich, trotz auch mal sportlicher Fahrweise bin ich sie immer eingefahren und mir war es einfach nicht bewusst das ich so häufig den Ölstand messen muss(ist gerade letzten Montag aus der Werkstatt gekommen mit Inspektion ect.)


Ich hoffe hier sind nicht allzuviele Rechtschreibfehler drin, durch meine Leserechtschreibschwäche wird sich oft über die Unleserlichkeit meiner Texte beschwert. Desweiteren bin ich etwas aufgebracht und deswegen ist der Text etwas durcheinander geworden.

http://www.celica-community.de/showthread.php?t=17523&highlight=shortblock
Den Thread hab ich dazu auch shcon ganz durchgelesen nur wurde wegen den rechtlichen Dingen nicht ganz schlau, natürlich kenn ich auch die FAQ dazu und eine Umfrage bei der 35% Preface Celicas einen Shortblockwechsel bekommen haben, die meisten aber wegen Kulanz von Toyota.


MfG Thryler
 
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Red Tomato

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#2
Erstmal zu den rechtlichen Dingen:

Ein Händler ist nicht dazu verpflichtet eine Garantie auf den Gebrauchtwagen zu geben.

Allerdings hat er die Pflicht, eine Gewährleistung von einem Jahr zu geben.

Zu deiner Frage, wer das alles bezahlen muss:

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
--> d.h. bei deinen Problemen müsste es der Händler zahlen!
 

muc

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#3
Ich hab das Auto vor 2 Monaten vom Gebrauchtwagenhändler für 4800 Euro mit kaputter Kupplung und kaputten Kat gekauft.

Nun geht es mir doch eher um die rechtlichen Dinge. Kulanz von Toyota kann ich wohl eher nicht ertwarten: BJ 1999....

Aber was ist mit der Händlergarantie, da es beim Gebrauchtwagenhändler natürlich mit Kaufvertrag und alles gekauft wurde, müsste ihc doch min. 6 Monate bzw. 1 JAhr Gebrauchtwagengarantie haben.
Du hast hier keine Garantie, sonder -für dich viel besser- einen Gewährleistungsanspruch, der auch nicht ausgeschlossen werden kann und die ersten 6 Monate gilt auch noch die sog. Beweislastumkehr. D.h. es wird angenommen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war und der Händler muss dir beweisen, dass es nicht so war, wenn er deine Ansprüche ablehnt. Kontaktiere den Händler, sag, was Vorgefallen ist und dass er dir den Schaden beheben muss. Bei den ersten Anzeichen von Ablehnung sit es besser, wenn du direkt einen Anwalt einschaltest.

Lass die Kiste auf keinen Fall von der anderen Werkstatt zerlegen o.ä. so lange du das nicht mit dem Gebrauchtwagenhändler geklärt hast, bei dem du die Kiste gekauft hast! Das könnte Probleme schaffen, die du nicht willst.
 

RobS

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#4
Sehr ,sehr ärgerlich, trotz auch mal sportlicher Fahrweise bin ich sie immer eingefahren und mir war es einfach nicht bewusst das ich so häufig den Ölstand messen muss(ist gerade letzten Montag aus der Werkstatt gekommen mit Inspektion ect.)
Warst du bei einem Toyota-Händler, und viel wichtiger: Wurde bei der Inspektion ein Ölwechsel vorgenommen?

Nach 300 km Fahrt leert sich der Öltank doch auch nicht mit dem Shortblock-Problem, oder?
Die Frage ist ja, wieviel Öl der Wagen vor deiner Fahrt intus hatte.

Könnte dir der Verkäufer nicht eventuell vorhalten, dass du einfach nicht nach dem Öl geschaut hast?
 

thryler

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#5
Okay, ab Montag ist auch mein Anwalt wieder aus den Urlaub, ich melde mich dann sofort beim Händler und wenn er zicken macht was ich sehr stark annehme(irgendwie hab ich ein ungutes Gefühl)schalt ich den Anwalt ein.

Habt ihr denn eine Ahnung was mein KFZ-Mann damit meinte "Man kann auch eine Borhung machen damit wäre das Problem mit den Öl verbrennen auch behoben" War nicht der genaue Wortlaut, da er immer sehr schnell und undeutlich redet.

@Robs

Eine Inspektion beinhaltet ja wohl ein Ölwechsel bzw. wenn zu wenig Öl drin ist das aufstocken oder nicht? Ich bin vom Quadfahren sehr dran gewöhnt das Öl alle 2-4 Wochen mal zu kontrolieren aber nicht nach 5 Tagen nach einer Inspektion.
Ich war nciht beim Toyotahändler sondern der Wagen steht bei einer freien Werkstatt.
Desweiteren bin ich insgesamt so selbst mit den Auto nach Montag ca 1300km gefahren, kann ich aber nicht genau sagen.
 
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muc

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#6
Habt ihr denn eine Ahnung was mein KFZ-Mann damit meinte "Man kann auch eine Borhung machen damit wäre das Problem mit den Öl verbrennen auch behoben" War nicht der genaue Wortlaut, da er immer sehr schnell und undeutlich redet.
Könnte sein, dass er eine oder mehrere zusätzliche Rücklaufbohrung in die Nut vom Ölabstreifring machen will, das Problem kommt nach meinem Kenntnisstand nämlich genau daher, dass das abgestreifte Öl nicht gut genug aus der Nut abgeführt wird.
 

thryler

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#7
Du kannst ja Gedankenlesen, genau davon hat er geredet. Bringt das denn überhaupt was?

Ich habe jetzt zwei Vorgehensweisen:

1. Montag aufjedenfall rausfinden was bei den Disaster gestern passiert ist, ob Kolben oder Nockenwellen dabei kaputt gegangen sind.
2. Anwalt informieren
3. Händler anrufen ihn aufklären und nachfragen

Nun entweder oder:

Freie Werkstatt:
Bei der freien Werkstatt wo das Auto sich jetzt befindet das über diese Borhungen machen lassen.
Die Teile repaierern lassen die kaputt gegangen sind

Toyota:
Zur nächsten Toyotaservicestelle eilen und dort alles machen lassen


Wie lange dauert das eigentlich alles?
 
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muc

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#8
Du kannst ja Gedankenlesen, genau davon hat er geredet. Bringt das denn überhaupt was?
Nö, Gedankenlesen kann ich noch nicht und werde ich wohl auch nie können... ist einfach nur so, dass ich zu den Leuten gehöre, die sich mit dem SB-Problem besonders intensiv auseinandergestzt haben; ist beim W3 ja ne viel problematischer Geschichte.

Ich habe jetzt zwei Vorgehensweisen:

1. Montag aufjedenfall rausfinden was bei den Disaster gestern passiert ist, ob Kolben oder Nockenwellen dabei kaputt gegangen sind.
2. Anwalt informieren
3. Händler anrufen ihn aufklären und nachfragen
NEIN!!! Das Vorgehen ist völlig flasch. Als erstes musst du den Händler informieren und sehen, wie der reagiert, ggf. dann gleich zum Anwalt. Wirklich wichtig ist, dass vor der Klärung der Angelegenheit sich niemand an dem Auto zu schaffen macht!!!
 

Casey

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#9
NEIN!!! Das Vorgehen ist völlig flasch. Als erstes musst du den Händler informieren und sehen, wie der reagiert, ggf. dann gleich zum Anwalt. Wirklich wichtig ist, dass vor der Klärung der Angelegenheit sich niemand an dem Auto zu schaffen macht!!!
Sonst bleibst du erst recht auf den Kosten sitzen.
Stell dich evtl. darauf ein, daß das Fahrzeug eine Zeit lang (unrepariert) stehen wird.

OT: Selbst wenn man einen Fehler nach einer Reparatur in einer Vertragswerkstatt hat und geht damit zu einer anderen Vertragswerkstatt, können die Kosten für die zweite Reparatur dir zu Lasten gelegt werden.
 

thryler

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#10
Das ist natürlich sehr sehr ärgerlich. Mhm, aber danke für die netten Tipps ;)

Eine Frage ist dennoch offen bringen diese Rücklaufbohrung den gewünschten Effekt des normales Ölverbrauchs ohne das das Öl im Motor verbrannt wird?
 

OGT23

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#12
Jungs ihr macht mir voll sorgen :( ich hab mir au eine gekauft mit 117.000 km und baujahr 2000 ich les überall nur shortblock woher weiss ich denn wann der kaputt ist, wer soll des bezahlen und wieviel kostet der ganze spass. Ich hab keine Lust eine zukaufen und in ner woche wars des mit fahren =( meldet euch bitte mal danke.
 

Borstenhorst

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#13
Jungs ihr macht mir voll sorgen :( ich hab mir au eine gekauft mit 117.000 km und baujahr 2000 ich les überall nur shortblock woher weiss ich denn wann der kaputt ist, wer soll des bezahlen und wieviel kostet der ganze spass. Ich hab keine Lust eine zukaufen und in ner woche wars des mit fahren =( meldet euch bitte mal danke.
 

thryler

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#14
War bei mir rund 1000 Euro günstiger, aber egal ;) Also ist bei mir wieder alles heile =)

Ich machs über die Haendler Garantie =)
 
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#16

Captain_T23

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#17
was ist denn in dem Fall nun rausgekommen?
muss der Händler zahlen?

Ich habe nämlich ein sehr ähnliches Problem mit der T23 und werde heute den Gebrauchtwagenhändler kontaktieren, der mir 1 Jahr Gewährleistung auf einen Motor gibt, der mehr als 0,5l/100km Öl frisst.

Pech gehabt, denn vom Sb- Prob der T23 habe ich erst nach dem Kauf erfahren. :mad:


Grüße,
Phil
 

thryler

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#18
Also meine Celli wurde beim Toyota Händler für rund 2500Euro repariert.
Da ich das Auto dringend brauchte wegen Schulweg usw. haben wir es ohne Absprache des Händlers gemacht. Naja ich versuche das mit Anwalt jez einzuklagen.

Mal schauen was passiert. Sonst fahr so lange bis kaputt ist, dann spätestens muss er dir die Garantie geben. Meiner war ja von den Ölverlust kaputt gegangen.
 

Captain_T23

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#19
Das ist glaube ich ne schlechte Idee, denn Schäden, die durch mangelnde Kontrolle/ Wartung entstehen muss man ja selber tragen, oder?

@all:
Sollte ich ernsthaft in Erwägung ziehen mit dem extremen Ölverbrauch weiterzufahren, sodass dann spätestens nach 400 Kilometern der gesamte Motor im Eimer ist??

Kann das WIRKLICH zwecks Gewährleistungsanspruch was bringen? :eek:



Grüße
 

Celi-Guy

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#20
Also meine Celli wurde beim Toyota Händler für rund 2500Euro repariert.
Da ich das Auto dringend brauchte wegen Schulweg usw. haben wir es ohne Absprache des Händlers gemacht. Naja ich versuche das mit Anwalt jez einzuklagen.

Mal schauen was passiert. Sonst fahr so lange bis kaputt ist, dann spätestens muss er dir die Garantie geben. Meiner war ja von den Ölverlust kaputt gegangen.
Sorry wenn ich das jetzt sage, dann stell dich aber darauf ein, dass du nix bekommst.

Du musst immer erst den Händler, bei welchem du den Wagen gekauft hast, den Wagen zur Reparatur überlassen bzw. ihm eine Chance zur Beseitigung des Fehlers geben. Gehst du direkt zu einer anderen Werkstatt, bekomsmte keinen Cent :mad:

Ich kenne den Fall aus dem eigenen Bekanntenkreis: Polo gekauft. Auto aht nur Probleme gemacht (Zahnriemenrieß am ersten Tag: Wartung angeblich durchgeführt vor Kauf, aber Zahnriemen war längst überfällig --> Ging auf Händler). Naja, der Wagen hat viele Probleme gemacht und ist letztlich 500km vom Kaufort entfernt liegen geblieben, LMM. Da die Reparatur vor Ort durchgeführt wurde und nicht zuerst dem 500km entfernten Händler die Möglichkeit zur Reparatur gegeben wurde, gab es im späteren Gerichtsverfahren keinen Cent. Es ist unerheblich, ob der Wagen 1000 oder 2000km entfernt steht.

Du MUSST zuerst den Händler kontaktieren, welcher die Gewährleistung gibt. Ansonsten ahst du keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten :(
 
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